Zuerst Kaufvertrag oder Kreditvertrag unterzeichnen?!
- Fabian Heid
- 20. Jan. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Beide Verträge sind an bestimmte Pflichten gebunden: Bei Kaufvertragsunterzeichnung verpflichten Sie sich, den Kaufpreis bis zu einem festgelegten Termin an den Verkäufer zu entrichten und sämtliche Rechte und Pflichten vom Verkäufer ab einemvereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen.
Bei Kreditvertragsunterzeichnung verpflichten Sie sich dazu, das Darlehen in Anspruch zu nehmen und die vereinbarte Annuität (Zins und Tilgung) monatlich zu entrichten.
Nun die Probleme, die entstehen können: Kaufvertrag platzt und Kreditvertrag wurde bereits im Vorfeld unterschrieben: Im besten Fall liegen Sie noch im Bereich der Widerrufsfrist des Kreditvertrags (14 Tage) und Sie können vom Kreditvertrag zurücktreten. Andernfalls haben Sie ein objektbezogenes Kreditvolumen mit entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aber keine Immobilie.
Kaufvertrag wurde unterschrieben, aber Kreditvertrag kommt nicht zustande: Beim Kaufvertrag haben Sie nicht das klassische Widerrufsrecht wie beispielsweise beim Kreditvertrag. Nur in bestimmten Fällen (z.B. versteckte Mängel an der Immobilie) haben Sie die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall haben Sie einen Kaufvertrag unterschrieben, ohne, dass Sie den Kaufpreis rechtzeitig begleichen können.
Hierbei gebe ich den Tipp, beide Vertragsunterzeichnungen zeitlich so nah aneinander zu legen, dass Sie nach Darlehensvertragsunterzeichnung innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist zurücktreten können, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommen sollte.

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